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Faule Dummheit

Mitunter ist es sehr beängstigend wie rechtlich ungebildet so mancher Journalist seine Meinung zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wegen der Wahlwiederholung abgibt.

Das Gros der Wiederholungsgegner kritisiert den falsch angesetzten Ermessensspielraum. Die aufgezeigten Mißstände würden am Wahlausgang nichts ändern und der VfGH hätte auf die Wählermehrheiten Rücksicht nehmen sollen.

Damit ist gemeint, da ein Sieger klar feststand, hätte sich am Endergebnis nichts geändert, würden die Stimmkreise in denen die Auszählungsfehler begangen wurden nicht mit einbezogen werden.

So die Meinung.
Wem jetzt als rechtlich minderbeleckten, so wie ich einer bin, nicht sofort schlecht wird, dem kann nicht mehr geholfen werden.

Was heißt das eigentlich?

Der Verfassungsgerichtshof wurde als unabhängige Instanz eingeführt, deren oberste und einzige Aufgabe es ist die Rechtmäßigkeit von Gesetzen als auch die Grundrechte des Staates Österreich zu schützen.

Der Verfassungsgerichtshof ist nicht dazu da Sie oder mich, als Person zu schützen. Das macht er nur indirekt. Das ist wichtig im Verständnis.

In Österreich werden die Gesetze im Parlament gemacht. Und an alle EU Gegner da draußen. Werden die Gesetze in Brüssel gemacht so muss unser Parlament diese ratifizieren. Der Fairness halber muss dazu gesagt werden, dass es ein rechtliches Instrument der EU gibt, welches sofort für den gesamten Raum bindend wirkt und das ist eine EU-Richtlinie. Die wiederum kommen nicht so häufig vor, wie Verordnungen oder Vorschläge.

DAS wiederum ist die einzige Aufgabe des Parlaments. Gesetze zu machen. Mehr nicht.

Die gewählten Vertreter im Parlament haben daher den Auftrag das Land und seine Bewohner zu schützen, am Laufen zu halten und für den inneren Frieden zu sorgen.

Dabei können Fehler passieren und dann tritt der VfGH auf den Plan.

Wenn irgendein Gesetz, und noch einmal, da das immer wieder zu wenig gewürdigt wird, Gesetze sind das EINZIGE was eine Regierung macht, nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, oder eine Gesetzesvorlage gegen ein Grundrecht verstößt, dann gilt das Erkenntnis des VfGH.
Zurück zum Thema. Hätte der VfGH in seinem Erkenntnis auf die Mehrheit der Wähler, oder auf den Wahlausgang abgestellt, wäre er parteiisch gewesen. Das würde nämlich heißen, dass bei den Grundrechten ein Mehrheitsverhältnis gelte.

Womit der VfGH jeglicher Sinnhaftigkeit beraubt wäre. Wenn nur mehr Mehrheiten zu einem Grundsatzerkenntnis führen würden, dann hätte kein Bürger mehr die Möglichkeit bei potentiellen Rechtsverletzungen alleine den VfGH anzurufen. Dann gäbe es in unserem Land nicht mehr die Möglichkeit als Einziger gegen eine breite Masse aufzustehen, um auf Unrecht hinzuweisen.

Was soll das also, dieser Ruf nach Rücksicht auf den Wählerwillen? Was soll das bedeuten, wenn ein Großteil der Journalisten sich offiziell gegen den VfGH stellt mit der Begründung er würde nicht den Willen des Volkes abbilden?

Das kann nur eines bedeuten , ihr Staatsbürger, ihr Erdenbürger, ihr Menschen, BILDET euch!

Noch nie war es so offensichtlich, daß die meisten Journalisten keine Ahnung haben worüber sie schreiben. Das fatale daran ist ja, daß sie es nicht müssten.

Österreich ist eines der wenigen Länder, das seine gesamte Rechtsprechung mitsamt ihrer Entstehung kostenlos im Internet zur Verfügung stellt.

https://www.ris.bka.gv.at

Hier kann der wählende, lernende und sich selbst ernstzunehmende Bürger zum Beispiel herausfinden was ein Bundespräsident so alles darf und was nicht. 

Damit er nicht jedem Schwachsinn so mancher Kandidaten auf dem Leim geht.

Anstatt beim Netdoktor von ungebildeten Masseuren (sorry ihr dürft nur muskulär tätig sein und habt nicht das Wissen eines Onkologen – was übrigens auf im Gesetz steht) das Porzedere bei einem Mamakarzinom zu erfragen, wäre es doch vielleicht einmal nett auf dieser Webseite vorbei zu schauen.

Glaubt mir es lohnt sich. 

Denn Wissen ist nicht gleich Können.

Aber Wissen können und das nicht zu nützen ist faule Dummheit. 

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